In der Übersicht
Das Staatliche Schulamt im Landkreis Eichstätt ist eine Dienstleistungsbehörde.
Grundsätzliche Aufgaben des Staatlichen Schulamtes
Schulen und ihre Lehrkräfte in ihrer Weiterentwicklung unterstützen, durch effektive Verwaltung und überlegten Personaleinsatz einen pädagogisch wirksamen Unterrichtsbetrieb ermöglichen sowie Eltern und Lehrkräften kompetente Beratung anbieten, dies sind nur einige der wichtigsten Aufgaben des Staatlichen Schulamts, dem die unmittelbare staatliche Schulaufsicht über die Grund- und Mittelschulen in unserem Landkreis obliegt.
Aufgaben der Staatlichen Schulämter : (kurz gefasst nach KMBek vom 06.06.2006)
1. Organisation des Unterrichts und der Schulen
Das Staatliche Schulamt schafft in enger Abstimmung mit den Schulleitungen die personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für einen geordneten und pädagogisch wirksamen Unterrichtsbetrieb.
2. Personalmanagement und Personalförderung
Das Staatliche Schulamt stellt sowohl eine bedarfsgerecht Personalzuweisung als auch nachhaltige Professionalisierung und berufliche Weiterentwicklung der Lehrkräfte sicher. Gemeinsam mit den Schulleitungen werden Bewährungsfelder für Nachwuchskräfte eröffnet sowie zielführende Fortbildungskonzepte erarbeitet.
3. Qualitätssicherung von Unterricht und Erziehung
Unter Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der Lehrkräfte und Schulen hat die Schulaufsicht im Hinblick auf die Chancengerechtigkeit die Einhaltung von Qualitätsstandards in Unterricht und Erziehung im Blick. Unterrichtsbesuche, Zielvereinbarungen und bedarfsgerechte Beratungsangebote dienen dabei dem kontinuierlichen Optimierungsprozess. Die staatlichen Schulämter informieren und beraten im Sinn der Qualitätssicherung auch übergeordnete Stellen und verfassen zu diesem Zweck Stellungnahmen, die die konkreten Kenntnisse und Erfahrungen vor Ort einbeziehen.
4. Systemische Beratung, Kooperation und Vernetzung
Ziel der systemischen Beratung ist die Stärkung der positiven Selbstwirksamkeit der Schulen. Dazu begleitet das staatliche Schulamt innovative Entwicklungen an den Schulen und greift präventiv sich abzeichnende Probleme auf. Kommunikation und Zusammenarbeit mit schulischen Bezugspartnern wie z.B. Jugendamt, Betreuungseinrichtungen und Ausbildungsbetrieben werden durch vernetzungswirksame Aktivitäten des Schulamts gefördert.
5. Dienstrechtliche Aufgaben
Die Schulaufsichtsbeamten nehmen Zuständigkeiten eines Dienstvorgesetzten der Lehrkräfte und Schulleitungen wahr und führen Versetzungen und Abordnungen in ihrem Schulamtsbezirk durch. Sie achten auf die fachliche Einhaltung von amtlichen Vorgaben, überprüfen im Interesse des Anspruchs der Schüler und Schülerinnen auf einen lehrplangemäßen Unterricht und unterstützen Lehrkräfte bei der Bewältigung unterrichtlicher und erziehlicher Probleme durch gezielte Maßnahmen.
6. Öffentlichkeitsarbeit
Das Staatliche Schulamt versteht sich als Vermittler zwischen verschiedenen Interessengruppen wie z.B. Elternschaft, Sachaufwandsträgern und Lehrkräften. Diese Aufgabe soll möglichst umfassend durch einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten erfüllt werden. Der Öffentlichkeit werden besondere Aktionen sowie Innovationen im schulischen Bereich regelmäßig in geeigneter Weise vorgestellt und erläutert.
7. Verwaltungsmanagement
Die kontinuierliche Pflege der notwendigen Daten mithilfe der aktuellen Schulverwaltungsprogramme ermöglicht eine fachgerechte und effiziente Verwaltung und Gestaltung des Schul- und Unterrichtswesens.
Leitbild
Unser Leitbild entwickelt sich aus dem BayEUG (Art. 111, Satz 1 BayEUG):
Seit dem Schuljahr 2016/17 gibt es einen Flyer mit dem Leitbild der Schulaufsicht.
Beratung, Schulentwicklung und Verwaltung sind wesentliche Bestandteile unserer Dienstleistung. Führung und Verantwortung, Kommunikation und Kooperation, Personalentwicklung und Qualitätssicherung sind Kernaufgaben der Schulaufsicht.
Zur staatlichen Schulaufsicht gehören die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens, die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, die Förderung und Beratung der Schulen und die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse. Das Staatliche Schulamt hat die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitung und das pädagogische Personal. Es fördert die Zusammenarbeit der Schulen mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe sowie anderen Trägern der außerschulischen Erziehung und Bildung bei der Erfüllung ihrer gemeinsamen Aufgaben.
Quelle: Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000, zuletzt geändert am 22. Juli 2014 (GVBl 2014, S. 286)
Auf dieser Grundlage setzen wir uns Ziele:
- Aufgaben als Dienstvorgesetzte der Lehrkräfte und Schulleitungen werden fachgerecht wahr genommen, inhaltlich diskutiert und professionell umgesetzt.
- Rechtliche und verwaltungstechnische Vorgaben werden transparent weitergegeben und an die Schulen vermittelt.
- Wir nehmen uns Zeit für individuelle Anliegen von Lehrkräften und Schulleitungen.
- Wir begleiten die Schulen bei der Schulentwicklung und Umsetzung der Zielvereinbarungen der Evaluation.
- Zielgerichtete Fortbildung sollen den Kollegen helfen in der Gestaltung des alltäglichen Unterrichts und in der Persönlichkeitsentwicklung.
- Wir entwickeln Konzepte zur Nachwuchsförderung.
- Wir regen interne Evaluation an den Schulen an.
- Wir achten darauf, dass das Kind in seiner bestmöglichen Entwicklung und Förderung im Mittelpunkt steht.
- Wir unterstützen Schulleitungen durch kollegiale Beratung und individuelle Gespräche.
- Wir sind offen für Neuerungen und achten gezielt auf unsere eigene Professionalität.