In der Übersicht
Seit dem Schuljahr 2018/19 gibt es nach Erprobung (ab dem Jahr 2013) an ausgewählten Grundschulen an allen Grundschulen im Landkreis Eichstätt das Kooperationsmodell Schulamt und Jugendamt (FLEG). Damit wollen wir lern- und entwicklungsauffälligen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Hilfestellung bieten.
Früh erkennen – präventiv fördern
Kooperation der Jugendhilfe und der Grundschulen im Landkreis Eichstätt
Ziele des Projekts
Im Landkreis Eichstädt besteht ein bayernweit einzigartiges und intensives Kooperationsmodell zwischen Jugendhilfe und Grundschulen, das ein spezifisches Angebot an Lern-und Sozialtherapien für lern- und entwicklungsauffällige Grundschülern ermöglicht.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Kinder mit
- besonderen Schwierigkeiten im Erwerb des Lesens, Schreibens und Rechnens
- oder Auffälligkeiten im sozio-emotionalen Bereich
können in enger Absprache mit Schulleitung und Schulpsychologen therapeutische Unterstützung (Trainingsmaßnahmen durch Lern-Therapeuten sowie sozialtherapeutische Maßnahmen) erhalten, finanziert und organisiert von einem Fachdienst des Jugendamts.
Die angebotenen Hilfen sind freiwillige Unterstützungsangebote. Voraussetzung ist die Einwilligung der Eltern und die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Ansprechpartner am Schulamt:
Frau Suanne Tratz, Beratungsrektorin
Weitere Infos
Nähere Informationen über den Fachdienst für Lern-und Entwicklungsauffälligkeiten an Grundschulen (FLEG) finden Sie hier.