JaS & Schulsozialarbeit: Landkreis Eichstätt

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Jugendsolzialarbeit an Schulen

Jugendsozialarbeit an Schulen hat den Schwerpunkt bei der Einzelfallhilfe gem. § 13 SGB VIII für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Schülerinnen/ Schüler.

Rechtliche Grundlagen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 25. März 2021, Az. IV4/0113.01-3/404

Trägerschaft

Gesamtverantwortung bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (nach § 79 SGB VIII). Verpflichtung der Schulen zur Zusammenarbeit mit der JaS (nach Art. 31 BayEUG)

Ziele / Zielgruppe

Jugendsozialarbeit richtet sich nicht an die gesamte Schülerschaft, sondern an einzelneSchülerinnen/Schüler mit sozialen und erzieherischen Problemen, die zum Ausgleich von sozialen Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.

  • Schulverweigerung
  • Plötzlicher Leistungsabfall
  • Erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft
  • Mobbing
  • Soziale Isolation, Einsamkeit und depressive Züge
  • Verantwortungsübernahme anstelle von Eltern
  • Erschwerte soziale und berufliche Integration
  • Benachteiligungsrelevanter Migrationshintergrund

Arbeitsweisen / Methoden der Sozialen Arbeit

  • Einzelfallhilfe mit sozialpädagogischer Diagnostik
  • Zusammenarbeit mit Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartnern des Jugendamtes (Hin - und Mitwirkung im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens gemäß 36 SGB VIII) sowie mit der Schule
  • Mitwirkung bei der Erfüllung des Schutzauftrags bei Kindswohlgefährdung gemäß 8a SBG VIII
  • Beratung der Eltern / Sorgeberechtigten Durchführung von Themenabenden zu Erziehungsfragen
  • Kooperation mit allen regional relevanten Institutionen / Einrichtungen

Schulsozialarbeit im Rahmen von "Schule öffnet sich"

Schulsozialarbeit wird mit Art. 60 Abs. 3 BayEUG als klassen- und gruppenbezogene Prävention definiert,  als neuer pädagogischer Impuls. Schulsozialarbeit wird seit 2018/19 schrittweise im Rahmen des Programms „Schule öffnet sich“ als Ergänzung zum bestehenden Schulberatungssystem etabliert. Es entstehen an den Schulen multiprofessionelle Teams (Schulsozialarbeit und Schulberatung). Ziel ist eine enge Zusammenarbeit bei der Prävention.

Rechtliche Grundlagen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 11. Dezember 2020, Az. IV.10-BS4305.18.1/55/2 (BayMBl. 2021 Nr. 10).

Trägerschaft

Schulsozialpädagoginnen/Schulsozialpädagogen gehören gemäß Art. 2 Abs. 1 Satz 1 BaySchFG zum Schulpersonal und unterstehen der staatlichen Schulaufsicht. (Jedoch sind sie nicht Mitglieder der Lehrerkonferenz oder ihrer Ausschüsse, z. B. des Disziplinarausschusses.) Die Jahresplanung der Schulsozialarbeit wird mit der Schulleitung vor Ort abgestimmt. Einsatz im Rahmen schulischer Ganztagesangebote ist zulässig.

Ziele / Zielgruppe

Schulsozialarbeit richtet sich grundsätzlich an alle Schülerinnen/Schüler.

  • Unterstützung der Erziehungsarbeit der Schule durch gruppenbezogene Prävention
  • Mitwirkung in gruppenbezogener Arbeit an der Werteerziehung und der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen/ Schüler

Kernaufgaben 

  • Gewalt- und Mobbingprävention
  • Werte - und Persönlichkeitsbildung

Konzeption und Durchführung von Kurseinheiten für Schülerinnen/Schüler mit Methoden der Gewalt-, Mobbing- und Missbrauchsprävention, der interkulturellen Arbeit, der Erlebnispädagogik und der Medienerziehung.

Nachgespräche im Anschluss an gruppenbezogene Angebote („falls erforderlich“), weitergehende Intervention im Aufgabenbereich der Schulberatung.

Arbeitsweisen

Sozialpädagogische Gruppenangebote

  • Zusammenarbeit mit Schülerinnen/Schülern (Projekttage, Seminare, Begleitung von Schülerfahrten)
  • Zusammenarbeit mit innerschulischen Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnern, schulübergreifend tätigen schulischen Expertinnen/Experten sowie mit Eltern  (Veranstaltungen für Eltern und Lehrkräfte)
  • Zusammenarbeit mit Kooperationspartnerinnen/ Kooperationspartnern (außerschulische Fachstellen)