Stellenausschreibung: VA am Schulamt mit 32 Wochenstunden
Für das Staatliche Schulamt im Landkreis Eichstätt suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst bis 30.04.2025 als Krankheitsvertretung eine/n Verwaltungsangestellte/n (m/w/d).
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
alle in einem Schulamtssekretariat anfallenden Tätigkeiten wie z.B.
Unterstützung in allen organisatorischen und administrativen Belangen
Mitarbeit und Erledigung von personalrechtlichen Vorgängen und Anträgen
Abwicklung des Telefon- und Postdienstes und Erteilung von Auskünften
Mitarbeit bei der Planung außerunterrichtlicher Schulveranstaltungen
Erledigung des Schriftverkehrs und der Registraturarbeiten
Erstellung von Statistiken
Datenverarbeitung und Datenpflege
Abwicklung des Besucher- und Parteiverkehrs
Mitarbeit bei Organisation und Durchführung von internen und externen Veranstaltungen
sachbearbeitende Tätigkeiten im Bereich der Sonderaufgaben im Einsatzbereich
Von Vorteil wäre:
Qualifikation als Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement, Verwaltungsangestellte/r (m/w/d),
oder eine vergleichbare Befähigung
Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position
Unbedingt erforderlich ist
ein sicherer Umgang mit allen MS-Office-Anwendungen
Organisationsgeschick, Teamfähigkeit, selbstständige verantwortungsbewusste Arbeitsweise,
freundliches und professionelles Auftreten
Wir bieten
eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 6 TV-L
eine abwechslungsreiche, verantwortungsvolle und selbständige Tätigkeit
flexible Arbeitszeiten nach Absprache unter Berücksichtigung dienstlicher Belange
Vereinbarte Arbeitszeit: 32,00 Wochenstunden (bei einer Regelarbeitszeit von 40,10 Wochenstunden)
Ggf. besteht die Möglichkeit auf Verlängerung
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung bis zum 17.02.2025 gerne auch in
einer Datei im pdf-Format (max. 5 MB) an:
Staatliches Schulamt im Landkreis Eichstätt
Ostenstr. 31
85072 Eichstätt
schulamt@lra-ei.bayern.de
Auskünfte zum Aufgabenbereich und zur Arbeitszeit erteilt Ihnen gerne die Schulamtsleitung, Herrn
Färber, Tel. 08421 9794-0.
Bei personalrechtlichen Fragen steht Ihnen gerne Frau Miehling, Tel. 089 2176 3952 zur Verfügung.
Die Regierung von Oberbayern fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d). Wir begrüßen
deshalb Bewerbungen von allen Interessierten (m/w/d), unabhängig von deren kultureller und sozialer
Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Reisekosten anlässlich des Vorstellungsgespräches werden nicht erstattet.
Deutschklassen, schulartunabhängig
icon.crdate09.09.2024
Ab dem Schuljahr 2024/25 gibt es keine Brückenklassen mehr. Diese werden schulartunabhängig in Deutschklassen integriert. Die Organisation übernimmt das Schulamt mit dem eigens geschaffenen Team (früher Steuergruppe "Ukraine"). Ehemals: Im Schuljahr 2022/23 und 2023/24 setzt das Rahmenkonzept auf einen flexiblen und schulartunabhängigen Ansatz. In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 findet die Beschulung der Geflüchteten direkt in den Regelklassen mit zusätzlicher Deutschförderung statt. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 werden für die Schülerinnen und Schüler, die aktuell aufgrund fehlender oder nur geringer Deutschkenntnisse noch nicht am Regelunterricht teilnehmen können, sogenannte Brückenklassen eingerichtet: Die Brückenklassen werden schulartunabhängig an den Schularten Mittelschule, Wirtschaftsschule, Realschule und Gymnasium eingerichtet. Sie verfolgen das Ziel, die Schülerinnen und Schüler vor allem durch den Aufbau von Sprachkenntnissen fit für eine künftige Teilnahme am Regelunterricht zu machen. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Brückenklassen mit 10 Wochenstunden Deutsch als Zweitsprache (DaZ) auf der Deutschförderung. Darüber hinaus stehen Mathematik und Englisch verpflichtend auf dem Stundenplan. Diese drei Pflichtbereiche finden in aller Regel im Rahmen der Brückenklassen statt Ganzen Text finden Sie unter: Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine im bayerischen Schulsystem (bayern.de)
Deutschklassen, schulartunabhängig
Deutschklassen, schulartunabhängig
Ab dem Schuljahr 2024/25 gibt es keine Brückenklassen mehr. Diese werden schulartunabhängig in Deutschklassen integriert. Die Organisation übernimmt das Schulamt mit dem eigens geschaffenen Team (früher Steuergruppe "Ukraine").
Ehemals:
Im Schuljahr 2022/23 und 2023/24 setzt das Rahmenkonzept auf einen flexiblen und schulartunabhängigen Ansatz.
In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 findet die Beschulung der Geflüchteten direkt in den Regelklassen mit zusätzlicher Deutschförderung statt.
Für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 werden für die Schülerinnen und Schüler, die aktuell aufgrund fehlender oder nur geringer Deutschkenntnisse noch nicht am Regelunterricht teilnehmen können, sogenannte Brückenklassen eingerichtet:
Die Brückenklassen werden schulartunabhängig an den Schularten Mittelschule, Wirtschaftsschule, Realschule und Gymnasium eingerichtet. Sie verfolgen das Ziel, die Schülerinnen und Schüler vor allem durch den Aufbau von Sprachkenntnissen fit für eine künftige Teilnahme am Regelunterricht zu machen. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Brückenklassen mit 10 Wochenstunden Deutsch als Zweitsprache (DaZ) auf der Deutschförderung. Darüber hinaus stehen Mathematik und Englisch verpflichtend auf dem Stundenplan. Diese drei Pflichtbereiche finden in aller Regel im Rahmen der Brückenklassen statt
Ganzen Text finden Sie unter:
Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine im bayerischen Schulsystem (bayern.de)